Allgemeine Geschäftsbedingungen der alphacaps GmbH
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- 1 Allgemeines, Geltungsbereich
(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) gelten für alle ab dem 01.06.2021 abgeschlossenen Verträge, die überwiegend die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“) und/oder die Erbringung von Werkleistungen, nachfolgend bezeichnet als „Werkleistung“, an Kunden, deren maßgebliche Geschäftsadresse in Deutschland liegt, zum Gegenstand haben. Zusätzlich übernommene Pflichten lassen die Geltung dieser Geschäftsbedingungen unberührt.
(2) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen oder von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unser Schweigen auf Bedingungen des Kunden gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung des Kunden vorbehaltlos annehmen oder vorbehaltlos unsere Leistungen erbringen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten anstelle etwaiger Bedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen unsere Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Bedingungen vorgesehen ist, oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Bedingungen liefern, es sei denn, wir haben ausdrücklich auf die Geltung unserer Geschäftsbedingungen verzichtet.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die überwiegend die Lieferung von Waren und/oder die Erbringung von Werkleistungen an den Kunden zum Gegenstand haben, wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer, § 14 BGB) oder der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(4) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Geschäftsbedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- 2 Angebot, Vertragsschluss und Inhalt des Vertrages
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Freibleibend in diesem Sinne bedeutet, dass wir unsere Angebote noch bis zu zwei Werktage nach Zugang der Bestellung des Kunden widerrufen können.
(2) Die Bestellung der Ware und/oder Werkleistung durch den Kunden ist ein verbindliches Vertragsangebot. Dieses Vertragsangebot können wir - sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt – innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach deren Zugang annehmen.
(3) Sofern ein vorheriges Angebot von uns nicht verbindlich war, erfordert der Vertragsschluss unsere schriftliche Auftragsbestätigung.
(4) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, schulden wir nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Leistungen, die wir unter Beachtung dieser Geschäftsbedingungen und der in Deutschland geltenden gesetzlichen Vorgaben erbringen.
(5) Der Kunde ist bereits vor einem Vertragsabschluss dazu verpflichtet, uns schriftlich zu informieren, wenn (a) die zu liefernde Ware und/oder Werkleistung nicht ausschließlich für die gewöhnliche Verwendung geeignet sein soll oder der Kunde von einer bestimmten Verwendungseignung ausgeht, (b) die Ware und/oder Werkleistung unter unüblichen Bedingungen eingesetzt wird oder besonderen Beanspruchungen ausgesetzt ist, (c) die Ware und/oder Werkleistung unter Bedingungen eingesetzt wird, die ein besonderes Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko mit sich bringen, (d) die Ware und/oder Werkleistung außerhalb Deutschlands verwendet oder an außerhalb Deutschlands ansässige Abnehmer des Kunden geliefert werden soll, oder (e) öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zum Beispiel Werbeaussagen) für den Kunde kaufentscheidend für die Ware sind.
(6) Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Leistungen relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht oder der Vertrag dies ausdrücklich umfasst.
(7) Unsere Angaben zur Ware und/oder Werkleistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Toleranzen) sowie unsere Darstellungen derselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie stellen weder Beschaffenheits- noch Haltbarkeitsgarantien der von uns zu liefernden Waren und/oder zu erbringenden Werkleistung dar. Jegliche Garantien, die von uns zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages übernommen werden sollen, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung als „Garantie“.
(8) Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
(9) Sofern und soweit dies handelsüblich und aus Produktionsgründen notwendig ist, sind wir berechtigt, abweichend von der vereinbarten Menge bis zu 10% geringere oder bis zu 10% Übermengen zu liefern. Der Gesamtpreis ist bei Mehrlieferungen entsprechend zu erhöhen und bei Minderlieferungen entsprechend zu reduzieren, wobei der Einzelpreis pro Einheit unverändert bleibt.
(10) Mit Ausnahme der Abnahme der Ware nach § 433 Abs. 2 BGB ist eine Abnahme der Ware nicht vereinbart.
(11) Für Informationen, die auf Verlangen des Kunden zusätzlich zu unseren üblichen Angaben auf der Verpackung angebracht werden, ist allein der Kunde verantwortlich. Sofern wir nicht Endvertreiber des Produkts sind, besteht für uns keinerlei Verpflichtung zu überprüfen, ob die vom Kunden vorgegebenen und auf der Verpackung aufzudruckenden Informationen mit dem anwendbaren Recht in Übereinstimmung stehen oder nicht. Der Kunde darf unser Logo und unsere Marke auf der Verpackung nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung benutzen.
(12) Mit dem Abschluss des Vertrages wird von uns kein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB übernommen. Weiter übernehmen wir keine Garantie für die Ware und/oder Werkleistung.
(13) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages getroffen werden, sind in dem Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen schriftlich niedergelegt.
(14) An Mustern, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen, die wir dem Kunden zur Verfügung gestellt haben, behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
- 3 Herstellung mit vom Kunden beigestelltem Grundmaterial
(1) Grundmaterialien sind uns vom Kunden DDP Ostring 10, 32832 Augustdorf Incoterms® 2020, d.h. insbesondere frachtfrei und frei von Einfuhrumsatzsteuer, anzuliefern.
(2) Die Grundmaterialien lagern bei uns auf Risiko und Gefahr des Kunden. Sollten bei sachgerechter Durchführung unserer Leistungen Beschädigungen und/oder Verschlechterungen von Grundmaterialien eintreten, die wir nicht zu vertreten haben, haften wir dafür nicht. Im Herstellungsprozess werden wir bei der Verwendung von durch den Kunden beigestellter Grundmaterialien angemessene Sorgfalt und Sachkenntnis anwenden. Die Lagerung und Aufbewahrung der uns zur Verfügung gestellten Grundmaterialien ist keine wesentliche Vertragspflicht.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, die beigestellten Grundmaterialien gegen die üblichen Risiken, einschließlich Feuer und Diebstahl, zu versichern solange die Grundmaterialien sich in unserem Besitz befinden bis zu dem Zeitpunkt, in welchem diese im Herstellungsprozess durch uns verarbeitet oder bearbeitet worden sind.
(4) Werden als Folge oder bei Gelegenheit einer sachgerechten Durchführung unserer Leistungen ohne unser Verschulden unsere eigenen Sachen durch die vom Kunden zur Verfügung gestellten Grundmaterialien beschädigt oder zerstört, so sind wir berechtigt, vom Kunden in entsprechender Anwendung von § 670 BGB Ersatz zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch wegen zu vertretender Pflichtverletzungen des Kunden bleibt unberührt.
(5) Ein etwaiger Rücktransport von Grundmaterialien an den Kunden erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Rücktransport wird jedoch nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden durchgeführt.
(6) Etwaige Rechte Dritter an beigestellten Grundmaterialien sind uns unaufgefordert schriftlich mitzuteilen; der Kunde hält uns wegen Ansprüchen Dritter an den beigestellten Grundmaterialien frei.
- 4 Lieferung, Lieferzeit, Rücktritt bei Verzug, Schadensersatz bei Verzug
(1) Sofern keine andere Liefermodalität vereinbart ist, erfolgt die Lieferung der Ware und die Erbringung der Werkleistung EXW Incoterms® 2020 an der in unserem Vertragsabschlussdokument (dies ist in der Regel unsere Auftragsbestätigung, bei verbindlichen Angeboten ist dies unser Angebot) bezeichneten Lieferanschrift, oder, sofern in unserem Vertragsabschlussdokument keine Lieferanschrift genannt ist EXW Ostring 10, 32832 Augustdorf Incoterms® 2020 oder EXW Imkerweg 19c, 32832 Augustdorf Incoterms® 2020.
(2) Der Gefahrübergang erfolgt mit der Lieferung. Verzögert sich die Lieferung dadurch, dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzugs des Kunden von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, oder aus einem sonstigen vom Kunden zu vertretenden Grund, so geht die Gefahr spätestens ab dem Datum des Zugangs der Mitteilung der Versand-/ und/oder Leistungsbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über.
(3) Der Beginn der von uns angegebenen Liefer- und Leistungszeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(4) Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen begründen kein Fixgeschäft.
(5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen innerhalb der vereinbarten Lieferfristen bzw. bis zum vereinbarten Liefertermin berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
(6) Sofern der Kunde nach Abschluss des Vertrages noch Änderungen an der Ware und/oder Werkleistung wünscht, führt dies – sofern wir diesen Änderungen zustimmen, wozu wir nicht verpflichtet sind – zu einer Verlängerung der Liefer- und Leistungsfrist. Je nach der Auftragssituation kann der Zeitraum der Verlängerung einen größeren Zeitraum ausmachen, als für die reine Umsetzung der Änderungswünsche erforderlich wäre.
(7) Sollte der Kunde von ihm beizustellende Grundmaterialien nicht zum vereinbarten Termin bereitstellen, so wird dies im Regelfall zu einer Verzögerung führen, die länger dauert als die reine Verzögerungszeit des Kunden, da die Produktion für den Kunden im Anschluss an die zum Zeitpunkt des Eingangs der Grundmaterialien geltenden Produktionsplanung eingeplant wird.
(8) Sofern wir verbindliche Lieferfristen oder Liefertermine aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), sind wir berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung herauszuschieben und wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist bzw. den neuen Liefertermin mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist bzw. am neuen Liefertermin aus von uns nicht zu vertretenen Gründen nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne zählt insbesondere die Sachverhaltskonstellation, dass wir trotz ordnungsgemäßer kongruenter Eindeckung (d.h. trotz vertraglicher Abrede mit unserem Zulieferer mit der nach Quantität, Qualität und Leistungszeitraum der Erfüllungsanspruch des Kunden vertragsgerecht erfüllt werden kann) durch unseren Zulieferer aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig beliefert werden. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne zählen auch Ereignisse höherer Gewalt von nicht unerheblicher Dauer (d.h. mit einer Dauer von länger als 14 Kalendertagen). Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, unverschuldete Energie- und Rohstoffknappheit, unverschuldete Transportengpässe oder -hindernisse, unverschuldete Betriebsbehinderungen (z.B. durch Feuer, Wasser oder Maschinenschäden) und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise nicht von uns schuldhaft herbeigeführt worden sind. Dieser § 4 Abs. 8 dieser Geschäftsbedingungen findet keine Anwendung, wenn wir ein Beschaffungsrisiko im Sinne des § 276 BGB übernommen haben.
(9) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(10) Der Kunde ist wegen verspäteter Lieferung/Leistung und/oder wegen Nichtlieferung/Nichtleistung nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn wir mit der Erfüllung der uns obliegenden Hauptpflichten in Verzug geraten sind oder durch den Vertrag begründete Pflichten in anderer Weise wesentlich verletzt haben und der Verzug oder die Pflichtverletzung von uns zu vertreten ist. Zur Herbeiführung des Verzuges bedarf es ohne Verzicht auf sonstige gesetzliche Vorschriften stets, auch wenn die Zeit kalendermäßig bestimmt ist, einer schriftlichen Aufforderung an uns, unsere Pflichten innerhalb einer angemessenen Frist vorzunehmen. Im Übrigen gelten für den Eintritt des Verzugs die gesetzlichen Vorschriften.
(11) Sollten wir nach den gesetzlichen Voraussetzungen unter Beachtung der in diesen Geschäftsbedingungen getroffenen Regelungen im Liefer- bzw. Leistungsverzug sein und der Kunde Schadensersatzansprüche wegen Verzugs gegen uns haben, so ist im Falle des Lieferverzugs unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzugs auf 0,5% des mit dem Kunden vereinbarten Nettopreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware bzw. zu spät erbrachten Werkleistung, maximal jedoch auf 5% des mit dem Kunden vereinbarten Nettopreises der nicht oder verspätet gelieferten Ware bzw. zu spät erbrachten Werkleistung beschränkt. Unberührt bleiben Ansprüche (a) wegen arglistiger Vertragsverletzungen, (b) wegen vorsätzlicher und wegen grob fahrlässiger Vertragsverletzungen, (c) wegen Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, (d) wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie (e) im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(12) Soweit wir abweichend von § 4 Abs. 1 dieser Geschäftsbedingungen die Gefahr des Transportes tragen, ist der Kunde verpflichtet, einen äußerlich erkennbaren Verlust sowie eine äußerlich erkennbare Beschädigung des Frachtgutes dem Frachtführer spätestens bei der Ablieferung durch den Frachtführer anzuzeigen und dabei den Verlust bzw. die Beschädigung hinreichend deutlich zu kennzeichnen. Sofern der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar sind, ist der Verlust bzw. die Beschädigung spätestens innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Ablieferung dem Frachtführer anzuzeigen und dabei der Verlust bzw. die Beschädigung hinreichend deutlich zu kennzeichnen. Die Anzeige hat in Textform zu erfolgen. Der Kunde ist – ungeachtet der Regelungen nach § 6 Abs. (4) bis Abs. (6) dieser Geschäftsbedingungen – verpflichtet, uns eine Kopie dieser Anzeige unverzüglich zuzusenden.
- 5 Abnahme
(1) Soweit wir eine Werkleistung erbracht haben, ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet. Mängel, welche die Geeignetheit der Werkleistung zu dem vertraglich festgelegten Zweck nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern, unbeschadet seines Rechts, gesetzliche Mängelansprüche geltend zu machen. Bei in sich geschlossenen Teilleistungen können wir auch Teilabnahmen verlangen.
(2) Verweigert der Kunde die Abnahme unter Verstoß gegen § 5 Abs. (1), so gilt die Abnahme gleichwohl als erfolgt. Wir sind in diesem Fall berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
- 6 Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
(1) Sofern sich aus unserem Vertragsabschlussdokument (dies ist in der Regel unsere Auftragsbestätigung, bei verbindlichen Angeboten ist dies unser Angebot) nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise EXW Incoterms® 2020, einschließlich Transportverpackung.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, den vollen Kaufpreis ohne Skontoabzug zu dem in unserem Vertragsabschlussdokument (dies ist in der Regel unsere Auftragsbestätigung, bei verbindlichen Angeboten ist dies unser Angebot) bezeichneten Termin oder, sofern ein solcher nicht bezeichnet ist, mit Erteilung der Rechnung auf das von uns bezeichnete Konto kosten- und spesenfrei zu zahlen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf unserem Konto maßgeblich. Mit dem vereinbarten Preis sind die uns obliegenden Pflichten ausschließlich Verpackung abgegolten. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen und ist von dem Kunden zusätzlich zu entrichten. In Fällen, in denen der Liefer-/Abholtermin auf Wunsch des Kunden verschoben wird, erfolgt die Rechnungsstellung dennoch unmittelbar nach dem ursprünglich vereinbarten Liefer-/Abholtermin.
(3) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins nach § 353 HGB unberührt.
(4) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind oder auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
(5) Wenn der Kunde fällige Rechnungen nicht zahlt, eingeräumte Zahlungsziele überschreitet oder sich nach Vertragsabschluss seine Vermögensverhältnisse verschlechtern oder wir nach Vertragsabschluss Informationen erhalten, die die Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, (a) die gesamte Restschuld des Kunden fällig zu stellen und unter Abänderung der getroffenen Vereinbarungen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, (b) nach erfolgter Lieferung sofortige Zahlung aller unserer Forderungen, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen, zu verlangen, und (c) die Einrede der Unsicherheit nach § 321 BGB zu erheben.
- 7 Rechte des Kunden bei Mängeln
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage und/oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt bleiben die gesetzlichen Vorschriften
- wenn die unverarbeitete Ware am Ende der Lieferkette an einen Verbraucher verkauft wird, auch wenn dieser sie weiterverarbeitet hat (Lieferantenregress gem. §§ 478 BGB); die Regelungen nach § 478 BGB finden jedoch keine Anwendung, wenn die mangelhafte Ware durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, zum Beispiel durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet wurde.
- nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB sowie § 635 Abs. 2 BGB (Ersatz der zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen) sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache bzw. eine neu hergestellte Werkleistung handelt, es sei denn der Anspruch ist nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen verjährt.
- nach § 445a BGB (Rückgriff des Kunden bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss), es sei denn der Anspruch ist nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen verjährt.
(2) Die Ware und/oder Werkleistung ist sachmangelhaft, wenn sie unter Berücksichtigung der in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen im Zeitpunkt des Gefahrübergangs spürbar von den in unserem Vertragsabschlussdokument (dies ist in der Regel unsere Auftragsbestätigung, bei verbindlichen Angeboten ist dies unser Angebot) genannten Spezifikationen abweicht. Die in unserem Vertragsabschlussdokument genannten Spezifikationen sind abschließend. Nur soweit keine Spezifikationen in unserem Vertragsabschlussdokument genannt sind, ist die Ware und/oder Werkleistung sachmangelhaft, wenn sie von der in Deutschland üblichen Beschaffenheit abweicht. Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (zum Beispiel Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, begründen keinen Sachmangel.
(3) Die Ware und/oder Werkleistung weist nur dann Rechtsmängel auf, wenn sie im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten ist. Ist die Ware und/oder Werkleistung jedoch im Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht frei von in Deutschland durchsetzbaren Rechten und beruht dies auf Anweisungen des Kunden, so liegt abweichend von § 7 Abs. (3) S. 1 kein Rechtsmangel vor.
(4) Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser unter Berücksichtigung der in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen seinen nach §§ 377, 381 HGB geschuldeten Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die §§ 377, 381 HGB finden entsprechende Anwendung auf Werkleistungen.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Sachmängel unverzüglich nach der Ablieferung der Ware bzw. der Werkleistung an uns schriftlich zu melden. Sachmängel, die offensichtlich sind, hat uns der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb von sieben (7) Kalendertagen nach Ablieferung der Ware schriftlich zu melden. Sachmängel, die durch eine ordnungsgemäße Untersuchung erkennbar sind, hat uns der Kunde unverzüglich, nachdem er den Sachmangel erkannt hat oder hätte erkennen müssen, schriftlich mitzuteilen. Verdeckte Sachmängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung zu rügen. Klarstellend wird festgehalten, dass eine Untersuchung keine notwendige Voraussetzung für eine Rüge ist. Zusätzlich ist der Kunde verpflichtet, bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren, dafür zu sorgen, dass unmittelbar vor der Verarbeitung eine Untersuchung auf Sachmängel erfolgt.
(6) Die Anzeige ist schriftlich und unmittelbar an uns zu richten. Sie muss so genau abgefasst sein, dass wir ohne weitere Nachfrage bei dem Kunden Abhilfemaßnahmen einleiten und Rückgriffsansprüche gegenüber unseren Vorlieferanten sichern können. Im Übrigen hat die Rüge den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Unsere Mitarbeiter sind nicht berechtigt, außerhalb unserer Geschäftsräume Mängelanzeigen entgegenzunehmen oder Erklärungen zur Gewährleistung abzugeben.
(7) Soweit ein rechtzeitig angezeigter Sachmangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache und/oder Werkleistung verpflichtet. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Nacherfüllung kann nach unserer Wahl an unserem Sitz oder am Einsatzort der Ware und/oder Werkleistung erfolgen. Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware und/oder Werkleistung nach einem anderen Ort als der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, haben wir nicht zu übernehmen, es sei denn der Kunde hat uns vor Vertragsabschluss schriftlich in seiner Bestellung darauf hingewiesen, dass die Ware und/oder Werkleistung an einem anderen Ort als seiner Niederlassung verbracht wird und wir dem ausdrücklich zugestimmt haben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren. Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
(8) Sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt, so sind wir – ohne Verzicht auf die gesetzlichen und in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen Regelungen, insbesondere ohne Verzicht auf den Einwand der Unverhältnismäßigkeit nach § 439 Abs. 4 BGB – im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Ware zu ersetzen, sofern der Kunde die mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht hat.
(9) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung und zusätzlich unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Eine Nachbesserung gilt – jeweils bezogen auf den konkreten einzelnen Mangel – nach dem dritten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
(10) Soweit der Kunde wegen eines Mangels an von uns gelieferten Waren und/oder von uns erbrachten Werkleistungen einen Schaden erlitten oder vergebliche Aufwendungen getätigt hat, finden ergänzend die Vorschriften nach § 8 dieser Geschäftsbedingungen Anwendung.
(11) Mit Ausnahme der in § 7 Abs. 12 dieser Geschäftsbedingungen geregelten Fälle verjähren jegliche Ansprüche des Kunden wegen Lieferung mangelhafter Ware und Erbringung mangelhafter Werkleistungen ein (1) Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die Ablaufhemmung aus § 445b Abs. 2 BGB (Verjährung von Rückgriffansprüchen in der Lieferkette) bleibt in jedem Fall unberührt.
(12) Abweichend von § 7 Abs. 11 dieser Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen
- für Ansprüche nach § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Ansprüche, wenn der Mangel in einem dinglichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Kaufsache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht);
- wenn die Ware eine neu hergestellte Sache ist, bei der es sich um ein Bauwerk und/oder um eine Sache handelt, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat;
- wenn es sich bei der Werkleistung von uns um ein Bauwerk oder ein Werk handelt, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht;
- wenn die Ansprüche des Kunden auf einer vorsätzlichen und/oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruhen;
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels;
- bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware;
- bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB;
- für Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit;
- für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz;
- für Ansprüche, die in den Anwendungsbereich des § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs) fallen, es sei denn die mangelhafte Ware wurde durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, zum Beispiel durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet.
Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(13) Ersatzlieferung oder Nachbesserung führt nicht zu neu anlaufenden Verjährungsfristen.
(14) Ungeachtet weitergehender gesetzlicher Regelungen endet die Verjährungshemmung auch, wenn die hemmenden Verhandlungen über vier (4) Wochen nicht in der Sache fortgeführt werden. Ein Neubeginn einer Verjährungshemmung von Ansprüchen des Kunden bedarf in jedem Fall unserer ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung.
- 8 Haftung für Schäden und Aufwendungen
(1) Unsere Haftung für Schäden und Aufwendungen richtet sich ergänzend zu vorstehenden Regelungen in § 7 dieser Geschäftsbedingungen nach den folgenden Vorschriften. Vorbehaltlich einer Verjährung nach § 7 Abs. 11 in Verbindung mit § 7 Abs. 12 dieser Geschäftsbedingungen bleiben in allen Fällen – auch wenn dies nachfolgend nicht gesondert erwähnt wird – unberührt die gesetzlichen Vorschriften
- nach § 445a BGB (Rückgriff des Kunden bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss);
- nach § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs), es sei denn die mangelhafte Ware wurde durch den Kunden oder einen anderen Unternehmer, zum Beispiel durch Einbau in ein anderes Produkt, weiterverarbeitet; sowie
- unsere Verpflichtung, die zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB sowie § 635 Abs. 2 BGB erforderlichen Aufwendungen zu tragen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache bzw. eine neu hergestellte Werkleistung handelt, wobei ein solcher Anspruch voraussetzt, dass der Nacherfüllungsanspruch nach § 439 Abs. 1 BGB bzw. § 634 Nr. 1 BGB nicht nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen verjährt ist.
(2) Unsere Haftung für Schäden oder vergebliche Aufwendungen des Kunden tritt nur ein, wenn der Schaden oder die vergeblichen Aufwendungen
- a) durch schuldhafte Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht), verursacht worden oder
- b) auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zurückzuführen sind.
(3) Haften wir gemäß § 8 Abs. 2 a) dieser Geschäftsbedingungen für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für Verzugsschäden gilt § 4 Abs. 11 dieser Geschäftsbedingungen.
(4) Die vorstehenden in § 8 Abs. 2 bis Abs. 3 dieser Geschäftsbedingungen genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung (a) nach dem Produkthaftungsgesetz, (b) wegen Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und/oder der Werkleistung, (c) bei Übernahme eines Beschaffungsrisikos im Sinne von § 276 BGB, (d) wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels, (e) für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie (f) für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder einer vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.
(5) Die Pflicht des Kunden zur Schadensminderung nach § 254 BGB bleibt unberührt. Jegliche Vereinbarung des Kunden mit seinen Abnehmern, die die gesetzliche Haftung des Kunden zu seinem Nachteil verschärft, stellt einen Verstoß gegen diese Schadensminderungspflicht dar und führt – soweit die gesetzliche Haftung des Kunden zu seinem Nachteil verschärft wurde – zu einem Ausschluss eines Ersatzanspruches gegen uns.
(6) Wir sind wegen der Verletzung der dem Kunden gegenüber obliegenden vertraglichen und/oder vorvertraglichen Pflichten ausschließlich nach den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen zu Schadensersatzleistungen verpflichtet. Jeder Rückgriff auf konkurrierende Anspruchsgrundlagen, z.B. Verschulden bei Vertragsabschluss gemäß § 311 Abs. 3 BGB, positiver Vertragsverletzung gemäß § 280 BGB oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 BGB ist ausgeschlossen. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies gleichermaßen auch im Hinblick auf die persönliche Haftung unserer Organe, Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(7) Die vorstehenden Bestimmungen in § 8 dieser Geschäftsbedingungen gelten vorbehaltlich
- § 445a BGB (Rückgriff des Kunden bei uns für den Fall, dass er im Verhältnis zu seinem Kunden Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 475 Abs. 4 und/oder Abs. 6 BGB tragen muss);
- § 478 BGB (Sonderbestimmungen für den Unternehmerregress im Falle eines Verbrauchsgüterkaufs); sowie vorbehaltlich
- der von uns zum Zwecke der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 und/oder Abs. 3 BGB und/oder § 635 Abs. 2 BGB zu tragenden Aufwendungen, sofern es sich bei der von uns verkauften Ware um eine neu hergestellte Sache handelt,
auch für Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Aufwendungen.
- 9 Eigentumsvorbehalt an der Ware
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Sofern der Kunde nicht Vorkasse geleistet hat, behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren auch für alle gegenwärtigen und künftigen Forderungen (gesicherte Forderungen) aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware sodann auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen.
(4) Sofern der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterverarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren ein Eigentumsrecht Dritter bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
(5) Sofern der Kunde die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußert, tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum des Verkäufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an uns ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Wir nehmen die Abtretung an. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir sind berechtigt, diese Einzugsermächtigung zu widerrufen, wenn sich der Kunde im Zahlungsverzug befindet, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten uns gegenüber nicht nachkommt oder wir von unserem Recht nach § 9 Abs. 3 dieser Geschäftsbedingungen Gebrauch gemacht haben.
(6) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
- 10 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Der Lieferort folgt aus § 4 Abs. 1 dieser Geschäftsbedingungen. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sonstigen Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Kunden ist Ostring 10, 32832 Augustdorf. Diese Regelungen gelten auch, wenn erbrachte Leistungen rückabzuwickeln sind. Wir behalten uns jedoch vor, eine Nacherfüllung dort durchzuführen, an dem sich die Ware und/oder Werkleistung befindet.
(2) Für diese Geschäftsbedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in 32832 Augustdorf. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- 11 Sonstiges
(1) Vorbehaltlich § 354a HGB ist der Kunde ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, seine ihm gegen uns aus dem abgeschlossenen Vertrag und diesen Geschäftsbedingungen entstehenden Rechte an einen Dritten abzutreten.
(2) Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunterschrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail sowie sonstige Formen der Textform nach § 126b BGB genügen der Schriftform im Sinne dieser Geschäftsbedingungen.
(3) Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen gespeichert und vertraulich behandelt.
Stand: Mai 2021
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Allgemeine Einkaufsbedingungen der alphacaps GmbH zur Verwendung im unternehmerischen nationalen Verkehr Stand: Juli 2021
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- Geltungsbereich
- Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen der alphacaps GmbH (im Folgenden: alphacaps) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland bei Lieferanten oder Dienstleistern (im Folgenden: Auftragnehmer), die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
- Lieferungen und Leistungen durch alphacaps erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. Anderslautende Bedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur, soweit alphacaps ihnen ausdrücklich bei Vertragsschluss schriftlich zugestimmt hat; insoweit ersetzt die Textform die Schriftform nicht.
- Angebot, Vertragsschluss
- Nur schriftlich erteilte Bestellungen der alphacaps sind verbindlich.
- Der Auftragnehmer hat Bestellungen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang schriftlich zu bestätigen oder abzulehnen. Lehnt der Auftragnehmer ab, ist er berechtigt, alphacaps ein Gegenangebot zu unterbreiten. alphacaps behält sich vor, stillschweigende Lieferungen des Auftragnehmers auf Kosten des Auftragnehmers zurückzuweisen, soweit sie von der Angebotsanfrage der alphacaps abweichen oder alphacaps die Annahme der Abweichung nicht schriftlich bestätigt hat.
- Kostenvoranschläge werden nur nach vorheriger besonderer schriftlicher Vereinbarung vergütet.
- Bestellungen und Vertragsabschlüsse sowie deren Änderung oder Ergänzung, haben schriftlich zu erfolgen. Individuell getroffene Abreden bedürfen, lediglich zu Beweisgründen, der unverzüglichen schriftlichen Niederlegung.
- Preise, Zahlungsbedingungen
- Die in der Bestellung genannten Preise sind Festpreise. Die jeweils gültige Umsatzsteuer wird separat in der Rechnung ausgewiesen.
- Preise schließen die Lieferung DDP geliefert Ostring 10, 32832 Augustdorf (Incoterms 2020) ein.
- Rechnungen können nur bearbeitet werden, wenn sie ordnungsgemäß und prüffähig sind.
- Gefahrübergang, Prüfungspflichten
- Lieferungen an alphacaps erfolgen DDP geliefert Ostring 10, 32832 Augustdorf (Incoterms 2020).
- alphacaps prüft die Ware iSd 377 HGB auf bestellte Mengen und Typ, äußerlich erkennbare Mängel und erkennbare Transportschäden innerhalb von 5 Werktagen ab Anlieferung. Weitergehende Untersuchungspflichten obliegen alphacaps nicht.
- Entdeckt alphacaps später ein Mangel, zeigt sie diesen innerhalb von 7 Werktagen nach Entdeckung an.
- Der Auftragnehmer trägt sämtliche Kosten einer über das übliche Maß erforderlichen weitergehenden Prüfung eines Mangels der Ware. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Lieferungen, Vertragsstrafe
- Die vereinbarten Liefertermine sind bindend.
- Teillieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der alphacaps gestattet. Produkte mit Mindesthaltbarkeit sind nur mit maximaler Resthaltbarkeit anzuliefern.
- Gerät der Auftragnehmer durch Überschreitung des vertraglich vereinbarten Liefertermins schuldhaft in Verzug, so ist alphacaps berechtigt, für jeden angefangenen Werktag der Terminüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,5% pauschaliert, höchstens jedoch 5% des Bestellwerts, zu verlangen. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines geringeren oder gar nicht entstandenen Schadens vorbehalten. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt alphacaps vorbehalten.
- Bei Lieferverzögerung aufgrund höherer Gewalt, Rohstoffmangel, Streiks sowie wegen weiterer von den Vertragsparteien nicht zu vertretender Ereignisse, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist für den Auftragnehmer bzw. die Annahmefrist für alphacaps um die Zeit, während das Ereignis andauert. Dauert das Ereignis mehr als 3 Wochen ab vereinbartem Liefertermin an, ist jede Partei berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Qualitätssicherung | Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine wirksame Qualitätssicherung, entsprechend der jeweiligen Spezifikation durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Auf Verlangen der alphacaps weist der Auftragnehmer die Einhaltung der entsprechenden Qualitätssicherungsmaßnahmen nach.
- Eigentum, Beistellung
- Das Eigentum an der Ware geht mit der Übergabe auf alphacaps unmittelbar über.
- Von alphacaps etwaig beigestellte Stoffe, Teile und Spezialverpackungen (Beistellungen) verbleiben in ihrem Eigentum. Die Verarbeitung der Beistellungen wird für alphacaps vorgenommen. Werden die Beistellungen mit anderen Stoffen untrennbar vermischt, so wird alphacaps Miteigentümerin im Verhältnis des Wertes der vermischten Beistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses an den hieraus neu hergestellten Erzeugnissen.
- Haftung des Auftragnehmers
- Ist der Auftragnehmer für einen durch ein von alphacaps weiterveräußertes Produkt verursachten Schaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, alphacaps von Schadensersatzansprüchen ihrer Vertragspartner und etwaiger Dritter auf erstes Anfordern freizustellen.
- Ist der Auftragnehmer nicht lediglich Zwischenhändler, so haftet er alphacaps gegenüber nach Absatz 1 auch ohne Verschulden für Mängel seiner Ware.
- Die weitergehende gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt im Übrigen unberührt.
- Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichend von Satz 1 beträgt die Verjährung für Ansprüche wegen Mängel der Ware drei Jahre ab Lieferung.
- Geheimhaltung, Schutzrechte Dritter
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Informationen, die ihm durch die Geschäftsbeziehung mit alphacaps bekannt werden (Geschäftsgeheimnis), Stillschweigen zu bewahren und diese Informationen nur für die vertraglich erforderliche Zwecke zu verwenden. Die Geheimhaltungspflicht besteht fort auch nach Vertragserfüllung oder -abwicklung. alphacaps ist zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung der dem Auftragnehmer obliegenden Geheimhaltungspflicht berechtigt. Hat der Auftragnehmer geschäftsgeheimnisrelevante Unterlagen von alphacaps erlangt, hat er diese – vorbehaltlich etwaiger gesetzlicher Aufbewahrungsfristen – nach Vertragserfüllung an alphacaps herauszugeben bzw. unwiderruflich zu löschen und alphacaps die Löschung anzuzeigen.
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er mit Lieferungen an alphacaps keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere Patent-, Urheber-, Persönlichkeits- und Markenrechte.
- Wird alphacaps von einem Dritten wegen der Verletzung von Schutzrechten oder wegen sonstiger Rechtsmängel im Zusammenhang mit der Lieferung in Anspruch genommen, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, alphacaps auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen, sofern der Auftragnehmer die zur Inanspruchnahme führende Verletzung zu vertreten hat. Die Freistellungspflicht umfasst auch sämtliche Aufwendungen, die alphacaps aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch den Dritten entstehen.
- Abtretung
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis darf der Auftragnehmer nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung der alphacaps abtreten. Einen Anspruch auf Erteilung der Zustimmung durch alphacaps hat der Auftragnehmer nicht, es sei denn, dass berechtigte Interessen des Auftragnehmers überwiegen.
- Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
- Für Streitigkeiten zwischen alphacaps und dem Auftragnehmer einschließlich Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Geschäftsbedingungen, gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationales Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der alphacaps.
- Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen (teilweise) unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksamen Bestimmungen hiervon unberührt.
- Zur Einhaltung der Schriftform genügt die Textform im Sinne des § 126b BGB. Dies gilt nicht, soweit in diesen Bedingungen oder gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
1. Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Nutzung der SalesViewer®-Technologie:
Auf dieser Webseite werden mit der SalesViewer®-Technologie der SalesViewer® GmbH auf Grundlage berechtigter Interessen des Webseitenbetreibers (Art. 6 Abs.1 lit.f DSGVO) Daten zu Marketing-, Marktforschungs- und Optimierungszwecken gesammelt und gespeichert.
Hierzu wird ein javascript-basierter Code eingesetzt, der zur Erhebung unternehmensbezogener Daten und der entsprechenden Nutzung dient. Die mit dieser Technologie erhobenen Daten werden über eine nicht rückrechenbare Einwegfunktion (sog. Hashing) verschlüsselt. Die Daten werden unmittelbar pseudonymisiert und nicht dazu benutzt, den Besucher dieser Webseite persönlich zu identifizieren.
Der Datenerhebung und -speicherung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprochen werden, indem Sie bitte diesen Link https://www.salesviewer.com/opt-out anklicken, um die Erfassung durch SalesViewer® innerhalb dieser Webseite zukünftig zu verhindern. Dabei wird ein Opt-out-Cookie für diese Webseite auf Ihrem Gerät abgelegt. Löschen Sie Ihre Cookies in diesem Browser, müssen Sie diesen Link erneut anklicken.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
alphacaps GmbH
Ostring 10
32832 Augustdorf
Deutschland
E-Mail: info@alphacaps.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist der Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten sowie deren Kontaktdaten können folgendem Link entnommen werden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
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Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
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Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
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Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
3. Datenschutzbeauftragter
Gesetzlich vorgeschriebener Datenschutzbeauftragter
Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt.
Alfred Leingang
Sunderweg 8
33649 Bielefeld
Telefon: +49 (0) 521 95036013
E-Mail: dsb@alphacaps.de
4. Datenerfassung auf unserer Website
Cookies
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Server-Log-Dateien
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Stellenangebote Kontaktformular: Nimmt ein Nutzer diese Möglichkeit wahr, so werden die in der Eingabemaske eingegebenen Daten (Name, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort, E-Mail-Adresse, Telefon, Mitteilung) an uns übermittelt und gespeichert. Außerdem besteht die Möglichkeit Bewerbungsunterlagen in Form von Dateien auf unseren Server zu laden.
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Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
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Als Sicherheitsmaßnahme bieten wir die verschlüsselte Übertragung von Daten zwischen Ihrem Browser und unserem Server. (SSL-Zertifikat)
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Adobe Typekit
Wir setzen Adobe Typekit zur visuellen Gestaltung unserer Website ein. Typekit ist ein Dienst der Adobe Systems Software Ireland Ltd. der uns den Zugriff auf eine Schriftartenbibliothek gewährt. Zur Einbindung der von uns benutzten Schriftarten, muss Ihr Browser eine Verbindung zu einem Server von Adobe in den USA aufbauen und die für unsere Website benötigte Schriftart herunterladen. Adobe erhält hierdurch die Information, dass von Ihrer IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Weitere Informationen zu Adobe Typekit finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Adobe, die Sie hier abrufen können: www.adobe.com/privacy/typekit.html
Bewerberinformationen zur Datenverarbeitung im Bewerbungsprozess
Datenschutz und der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns sehr wichtig. Wir halten die datenschutzrechtlichen Vorschriften ein und informieren Sie nachfolgend über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsprozess bei uns.
I. Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsprozess ist die
alphacaps GmbH Ostring 10, 32832 Augustdorf
Telefon +49 (5237) 8989011, E-Mail: info@alphacaps.de
II. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Alfred Leingang
Sunderweg 8
33649 Bielefeld
dsb@alphacaps.de
III. Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Personenbezogene Daten dürfen nur für festgelegte, eindeutige und legitimierte Zwecke erhoben werden. Zweck der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten ist Ihr Bewerbungsverfahren. Ihre Bewerberdaten werden wir daher nur zum Zweck der Abwicklung Ihres Bewerbungsverfahrens verwenden. Die Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ergibt sich aus § 26 sowie Art. 88 DSGVO.
IV. Dauer der Speicherung
Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten mit Erhalt Ihrer Bewerbung. Sofern wir Ihre Bewerbung annehmen, speichern wir Ihre Bewerberdaten längstens bis zu drei Jahre nach der etwaigen Beendigung des entsprechenden Arbeitsverhältnisses. Sofern wir Ihre Bewerbung ablehnen, speichern wir Ihre Bewerberdaten längstens sechs Monate nach der Ablehnung Ihrer Bewerbung, es sei denn Sie erteilen uns Ihre Einwilligung zu einer längeren Speicherung, bei z.B. Initiativbewerbungen.
V. Ihre Rechte als Betroffener
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Ferner können Sie die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einlegen.
VI. Widerruf der Einwilligung
Sofern die Erhebung oder Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung beruht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt. Den Widerruf können Sie postalisch an die Firmenadresse (oben genannt) oder per Mail an jobs@alphacaps.de senden.
VII. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Ihnen steht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10
E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
VIII. Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten
Die Bereitstellung Ihrer Daten ist für einen möglichen Vertragsabschluss mit uns erforderlich. Sie sind nicht gesetzlich oder vertraglich dazu verpflichtet, uns Ihre Daten zu übermitteln. Da wir bei unserem Bewerbungsverfahren jedoch Angaben zu Ihrer Person benötigen, ist die mögliche Folge einer Nichtbereitstellung, dass wir Sie als Bewerber bei uns nicht hinreichend berücksichtigen können.
IX. Empfänger oder Kategorie von Empfängern, Dritte
Im Rahmen der Verarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten nicht an andere Empfänger außer uns übermittelt. Daten von Dritten werden nicht erhoben.
Informationen zur Videoüberwachung auf dem Gelände der alphacaps GmbH
Verantwortlicher nach Art 13. Abs. 1 DS-GVO alphacaps GmbH Ostring 10 32832 Augustdorf Kontakt: Friedrich Wagle Telefon: +49 (5237) 8989011
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Kontaktdaten des Betrieblichen Datenschutzbeauftragten: Alfred Leingang Sunderweg 8 33649 Bielefeld Kontakt: Telefon: +49 (0) 521 95036013
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Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
- Aufzeichnung von unberechtigtem Betreten des überwachten Geländes und der Gebäude
- Aufzeichnung von Diebstahl von Anlagegegenständen
- Aufzeichnung von Sachbeschädigungen
- Wahrnehmung des Hausrechts
Dauer der Speicherung: 10 Tage / verschlüsselt
Hinweise auf die Rechte der Betroffenen
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Art. 15 DSGVO im einzelnen aufgeführten Informationen. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DSGVO).
Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung). Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z. B. wenn die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat, für die Dauer der Prüfung durch den Verantwortlichen. Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DSGVO). Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt (Art. 77 DSGVO). Die betroffene Person kann dieses Recht bei einer Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes geltend machen. In NRW ist die zuständige
Aufsichtsbehörde: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW
Postfach 20 04 44 / 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0
Fax: 0211/38424-10 / E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
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